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Allgemeine Geschäftsbedingungen der wirDesign communication AG

Stand Juni 2022
Die wirDesign communication AG, Kesselhaus – Berliner Straße 82, 13189 Berlin (im Folgenden auch „wirDesign" oder „wir"), ist eine Marken- und Designberatung. Als Experte für ganzheitliche Markenentwicklung ist wirDesign der Partner für Markenstrategie, Design, Kommunikation, Technologie und Management. Wir bieten unseren Kunden (im Folgenden auch „Sie") maßgeschneiderte Marken- und Corporate-Design-Lösungen und auf Wunsch auch ein speziell entwickeltes digitales Markendrehkreuz („wirHub"). Wir werden sowohl beratend auch als gestaltend tätig. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB") regeln die Rechtsverhältnisse mit unseren Kunden. Sie gelten nicht für Verbraucher. Verbraucher zählen nicht zu unseren Kunden.

 

1.1 Unsere AGB gelten für sämtliche von uns gegenüber unseren Kunden/Auftraggebern erbrachten Leistungen, sowohl für gegenwärtige als auch zukünftige Aufträge. Für den Einzelfall getroffene abweichende Vereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht auch für künftige Vereinbarungen.

1.2 Grundlage unserer Leistungen und der Verpflichtungen des Kunden für einen spezifischen Auftrag sind ein gegebenenfalls abgeschlossener Rahmenvertrag und unsere Kostenvoranschläge bzw. Einzelaufträge (im Folgenden auch „KVA“).

1.3 Es gilt die folgende Rangfolge von Bestimmungen: 1. KVA, 2. Rahmenvertrag, 3. diese AGB. Bei sich widersprechenden Bestimmungen, gilt jeweils die vorrangige Bestimmung.

1.4 Ein Auftrag gilt grundsätzlich erst als erteilt, wenn unser KVA und/oder der Rahmenvertrag schriftlich bestätigt wurde. Die Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch bei Textform gewahrt, also z.B. bei einer E-Mail oder einem Fax gemäß 126b BGB.

1.5 An unseren KVA halten wir uns in Ermangelung anderweitiger Bestimmungen für 30 Werktage ab Übersendung gebunden.

1.6 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von am Auftrag beteiligten Mitarbeitern sowie von uns einge-schalteten Dritten zu Aufträgen bedürfen der Schriftform und im Falle von Zusagen Dritter unserer Bevollmächtigung/Zustimmung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

1.7 Für das zu schließende Vertragsverhältnis sind ausschließlich nur unsere AGB maßgeblich. Es ist uns wichtig, dass der Vertrag nur zu diesen Bedingungen zu Stande kommt. Wir erkennen ausdrücklich keine diesen AGB widersprechenden Regelungen an. Etwas anderes gilt nur, sofern wir es im Einzelfall schriftlich vereinbaren.

Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge durch uns im Rahmen von Präsentationen, Pitches oder Wettbewerben erfolgt, unbeschadet von im Einzelfall abweichenden Regelungen, ohne die Übertragung von Nutzungsrechten. Für die Übertragung von Nutzungsrechten ist unabhängig von der Vereinbarung eines Entwurfs- und/oder Präsentationshonorars eine gesonderte Vergütung zu leisten, die wir im Einzelfall mit Ihnen vereinbaren.

3.1 Soweit wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, berechnen wir unsere Vergütung nach Tagessätzen oder Stundensätzen gemäß unseren jeweils zum Auftragszeitpunkt gültigen Berechnungsgrundlagen (Preisliste, Rahmenvertrag) oder wie im KVA angegeben. Die dort kalkulierten Endpreise sind deshalb nur voraussichtliche Endpreise.

3.2 Wir arbeiten grundsätzlich nicht unentgeltlich. Wurde kein Honorar ausdrücklich vereinbart, berechnen wir unsere Vergütung nach der zum Auftragszeitpunkt gültigen Berechnungsgrundlagen (Preisliste) nach ent-standenem Arbeitsaufwand.

3.3 Angemessene Auslagen, z.B. Kosten für Auswärtstermine hat der Kunde gegen Beleg zu erstatten. Wir berechnen diese Kosten nach unseren jeweils zum Auftragszeitpunkt gültigen Berechnungsgrundlagen (Preisliste).

3.4 Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, werden
• 25 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung nach Auftragserteilung
• 50 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung nach Übersendung/Erbringung der geschuldeten Leistung(en)
• der Restbetrag drei Wochen nach Übersen-dung/Erbringung der geschuldeten Leistung(en) bzw. deren Abnahme.
jeweils nach Stellung einer entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig.

3.5 Unsere Rechnungen sind zu dem in der Rechnung genannten Termin fällig; ist kein Termin genannt, sind die Zahlungen 10 Werktage nach Rechnungsdatum fällig.

3.6 Wir sind berechtigt, nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.

3.7 Wir sind berechtigt, in angemessenem Umfang Zwischenrechnungen zu stellen. Als angemessen gilt stets die monatliche Abrechnung des im Vormonat angefallenen Arbeitsaufwandes.

3.8 Wir sind berechtigt, sämtliche Unterlagen (einschließlich der Unterlagen, die Sie uns zur Auftragserfüllung überlassen haben) bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Vergütungsansprüche zurückzubehalten.

4.1 Damit wir unsere Leistungen vereinbarungsgemäß erbringen können, ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Daher bitten wir Sie, uns alle für die Durchführung unserer Leistung relevanten Tatsachen, Informationen, Daten, Unterlagen, Fachliteratur, Vorversionen, Hintergrundtexte usw. für uns kostenfrei, frühestmöglich und in gut lesbarer Form (digital oder als Druckerzeugnis) zur Verfügung zu stellen.

4.2 Unterlässt der Kunde auch nach Mahnung mit Fristsetzung seine Mitwirkung und kann deshalb der Auftrag nicht durchgeführt werden, können wir den Auftrag fristlos kündigen. Für unsere Vergütung im Falle einer solchen Kündigung gilt Ziff. 10 entsprechend; dies gilt nicht, wenn den Kunden an der unterlassenen Mitwirkung kein Verschulden trifft.

4.3 Soweit unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht oder unsere Vereinbarung dies ausdrücklich umfasst, werden wir die uns zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Berichte usw. nicht auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.

4.4 Wir bitten Sie, uns auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, schnellstmöglich aufmerksam zu machen.

4.5 Sie garantieren uns, dass Sie sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte an von Ihnen beigebrachten Unterlagen, Daten und Informationen besitzen. Dazu zählen insbesondere die Rechte der Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung (auch in bearbeiteter Form).

5.1 Wir sind verpflichtet, dem Kunden die Leistung so zur Verfügung zu stellen, dass diese im Rahmen des Vertragszwecks genutzt werden kann. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Übersendung der Leistungen in einer bestimmten Form oder in einer bestimmten Art und Weise.

5.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung von Zwischenarbeitsergebnissen.

5.3 Die Abnahme unserer Werke bzw. die Annahme von Lieferungen und Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Wird die Ab- bzw. Annahme unberechtigt unterlassen oder verweigert, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug. Dies gilt entsprechend, wenn wir dem Kunden Zwischenarbeitsergebnisse zur Abstimmung übersenden.

5.4 Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr den Kunden.

Die Kompabilität für vom Kunden beauftrage digitale Leistungen und Produkte (z.B. Websites, Apps, Web-Apps) beschreiben wir in unserer Anlage „Kompatibilität und Spezifikationen für digitale Produkte der wirDesign communication AG“ oder vereinbaren wir ausdrücklich im KVA.

7.1 Unsere Leistungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur für den Kunden bestimmt und dürfen an Dritte nur mit unserer Zustimmung gegeben werden.

7.2 Sollte der Kunde unsere Leistungen an Dritte ohne unsere Zustimmung weitergeben, wird er uns von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf der unberechtigten Weitergabe beruhen. Von der Freistellung umfasst sind insbesondere auch unsere erforderlichen und angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung.

8.1 Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, können jedoch, sollten wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung.

8.2 Kann ein verbindlicher Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weiter gehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.

9.1 Sofern Sie uns nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang unserer Werkleistungen oder sonstigen Arbeitsergebnisse Mängel unter konkreter Bezeichnung des jeweiligen Mangels schriftlich anzeigen (Geltendmachung des Nacherfüllungsanspruchs), gilt das jeweilige Werk/unsere jeweilige Leistung (oder das Teilwerk oder die Teilleistung) als abgenommen. Sollten Sie der Ansicht sein, dass (etwa auf Grund des er-heblichen Umfanges des Werkes) eine längere Prüfdauer nötig ist, haben Sie uns dies innerhalb von drei Werktagen nach Zugang des Werkes schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall verlängert sich die Prüfdauer um weitere 14 Tage, gerechnet vom Zeitpunkt des Zugangs des Werkes.

9.2 Ein versteckter Mangel ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnis des Mangels anzuzeigen.

9.3 Wir werden die Mängelbeseitigung innerhalb der vereinbarten Frist, sofern keine vereinbart wurde, innerhalb angemessener Frist durchführen. Wir haben das Recht, nach eigener Wahl unsere Leistungen zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen. Ein Rücktritt wegen eines Mangels ist ausgeschlossen, wenn durch den Mangel der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich gemindert ist.

9.4 Der Anspruch auf Nacherfüllung entfällt, wenn und soweit ein Mangel auf der Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten beruht.

9.5 Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

10.1 Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, kann der Kunde einen erteilten Auftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

10.2 Im Falle einer Kündigung eines Auftrages bis zur Vollendung des Auftrags sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben oder böswillig unterlassen haben zu erwerben.

10.3 Als vereinbarte Vergütung gilt (auch) die voraussichtliche Vergütung, sollten wir im Rahmenvertrag oder KVA die Vergütung nach Aufwand (z.B. nach Tagessätzen oder Stundensätzen) vereinbart haben.

11.1 Jeder Mitarbeiter mit entsprechender qualifizierter Ausbildung ist berechtigt den jeweiligen Auftrag zu bearbeiten.

11.2 Ebenso dürfen wir uns sorgfältig ausgewählter Dritter bedienen. Sofern Sie dies nicht wünschen, bitten wir Sie, uns dies vor Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen. Soweit Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen können, stimmen wir diese Zusammenarbeit vorher mit Ihnen ab. Wir haften nur für die sorgfältige Auswahl Dritter.

11.3 Sofern Sie beabsichtigen, im Rahmen unserer Vereinbarung Dritte zu beauftragen, mit denen wir zur Durchführung des Auftrages zusammenarbeiten sollen, informieren Sie uns bitte vor der Beauftragung. Wir stimmen dann mit Ihnen die weitere Auftragsdurchführung ab; insbesondere prüfen wir, ob eine vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit möglich ist. Sofern dies nicht der Fall ist, sind wir berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen, es sei denn, dies würde für Sie eine unzumutbare Härte darstellen.

Wir kommunizieren mit Ihnen über verschiedene Wege, insbesondere über das Internet (und dort z.B. über Kommunikationsplattformen wie „Redmine“), per Post, per E-Mail und Telefon. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas gegenteiliges vereinbaren, dürfen wir jede dieser Kommunikationsformen nutzen. Für Risiken, die sich durch die Nutzung dieser Kommunikationswege verwirklichen, können wir keine Verantwortung übernehmen. Bitte informieren Sie uns schriftlich, sofern Sie die Kom-munikation nur über bestimmte (eventuell verschlüsselte) Kommunikationswege wünschen.

13.1 Wir haben das Recht, unsere Leistungen in der Eigendarstellung als Referenz zu nutzen, wenn diese vom Kunden veröffentlicht wurden. Dieses Recht umfasst auch die Darstellung der Leistungen oder von Teilen derselben selbst im werbeüblichen Rahmen. Darüber informieren wir unseren Kunden.

13.2 Für nicht vom Kunden veröffentlichte Leistungen bedarf die Nennung als Referenz seiner Zustimmung.

13.3 Wir haben das Recht, unsere Leistungen, insbesondere gestaltete Anzeigen und Websites in angemessenem Rahmen mit unserem vollen Namen, Sitz und einem Link auf unsere Webseite zu kennzeichnen, z.B. auf einer von uns gestalteten Website im Impressum des Kunden.

13.4 Sofern unsere Leistungen durch den Kunden oder durch Dritte geändert werden, können wir verlangen, nicht (mehr) genannt zu werden.

14.1 Der sorgfältige und gewissenhafte Umgang mit den uns durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Informationen ist uns sehr wichtig. Wir werden Stillschweigen über alle Tatsachen bewahren, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für Sie bekannt werden, es sei denn, sie werden durch einen Dritten öffentlich. Eine Weitergabe der erlangten Informationen erfolgt im Übrigen nur, wenn Sie darin schriftlich einwilligen oder wir zur Weitergabe auf Grund eines Gesetzes oder einer behördlichen/gerichtlichen Anordnung verpflichtet sind.

14.2 Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung werden wir auch Dritten auferlegen, der wir uns zur Durchführung unserer Leistungen bedienen.

14.3 Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und uns können wir aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz gewährleisten. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Ge-heimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, uns diese Auflagen bei Auf-tragserteilung schriftlich genau darzulegen und, soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

15.1 Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren oder es nicht in den Bestimmungen dieser AGB (z.B. in Nummer 2) anders geregelt ist, erhält der Kunde im Zweifel an allen unseren Leistungen einfache, zeitlich nicht begrenzte, örtlich auf das Gebiet der Europäischen Union beschränkte, nicht auf Dritte übertragbare Rechte zur Nutzung gemäß des Vertragszwecks. Das Recht zur Bearbeitung bedarf unserer gesonderten Zustimmung.

15.2 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag verbleibt ein geliefertes Werk in unserem Eigentum bzw. verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte bei uns, es sei denn, wir haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

16.1 Wir möchten darauf hinweisen dass wir im Rahmen aller erteilten Aufträge keine Rechtsberatung leisten und unsere Leistungen nicht nach juristischen Kriterien zu erbringen verpflichtet sind. Wir prüfen insbesondere nicht, ob unsere Leistungsergebnisse (ältere) Rechte Dritter (z.B. Marken, Designrechte, Urheber-rechte) verletzen, mit dem geltenden Wettbewerbs-recht im Einklang stehen oder ob unsere Leistungen als Schutzrechte durch den Kunden eingetragen werden können. Wir empfehlen unserem Kunden ausdrücklich die Inanspruchnahme juristischer Beratung.

16.2 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Leistungsergebnisse in marktüblichem Rahmen darauf zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob diese frei von Rechten Dritter und wettbewerbsrechtskonform sind. Wenn und soweit der Kunde seine Pflicht aus Satz 1 schuldhaft verletzt, hat er uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen uns geltend machen, weil die Nutzung unserer Leistungsergebnisse durch uns oder den Kunden Rechte Dritte oder sonstige Rechtsvorschriften verletzt. Weitere gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

17.1 Vorbehaltlich der unter 17.2 genannten Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haften wir für alle darauf zurückzuführenden Schäden.

17.2 Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine wesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Hauptleistung, die im Rahmenvertrag und/oder KVA definiert ist.

17.3 Da wir nur im Verhältnis zu Ihnen tätig werden, schließen wir eine Haftung für Schäden, die Dritte erlitten haben und gegenüber Ihnen geltend machen aus, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sofern eine Verletzung von Rechtsgütern Dritter eingetreten oder zu erwarten ist, haben Sie uns un-verzüglich umfassend darüber zu informieren und alles Erforderliche zu tun, um unsere Haftung zu minimieren und uns so weit wie möglich schadlos zu halten.

17.4 Für durch uns verursachte Schäden halten wir eine Betriebshaftpflichtversicherung vor; diese deckt Schäden bis zu einer Summe von 500.000 EUR (für Vermögensschäden) bzw. 10 Mio. EUR (für Personen- und Sachschäden, Höchstersatzleistung für eine Einzelperson beträgt 3. Mio EUR) ab. Vor Auftragsannahme werden wir unser Haftungsrisiko mit allen uns zur Verfügung stehenden Mittel abschätzen. Wir bitten Sie, sofern Sie erkennen können, dass unser Haftungsrisiko unsere Versicherungssumme übersteigt, um unverzügliche Aufklärung. Um den Bestand unseres Unternehmens nicht zu gefährden, werden wir den Auftrag dann einer weiteren Überprüfung unterziehen und unsere Versicherungssumme oder unsere Vereinbarung gegebenenfalls anpassen oder den Auftrag ablehnen.

17.5 Für Schäden, die durch eine von uns verschuldete Leistungsverzögerung entstehen, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch in Höhe unserer in Nr. 17.4 bezeichneten Versicherungssumme.

17.6 Wir können keine Haftung für Leistungsverzögerungen und/oder Schäden übernehmen, die darauf beruhen, dass Sie Ihren Mitwirkungspflichten im Sinne von Nr. 4 dieser AGB nicht nachkommen.

17.7 Für Verzögerungen und/oder Schäden, die auf Grund höherer Gewalt oder unabwendbarer Ereignisse beruhen, können wir keine Haftung übernehmen.

17.8 Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die auf Ereignissen beruhen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Serverfehler und -ausfälle bei Dritten, Leitungs- und Übertragungsstörungen). Dieser Haf-tungsausschluss gilt nicht, sofern uns ein Auswahlverschulden bezüglich Dritter trifft.

Unsere angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter dürfen bis zu vierundzwanzig Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Auftraggebers ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise ein Angebot für eine solche Betätigung unterbreitet werden.

Wir dürfen für Mitbewerber des Kunden tätig werden. Ein Konkurrenzausschluss kann jedoch im Gegenzug zu garantierten Umsätzen ausdrücklich vereinbart werden.

Sie können mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf derselben Angelegenheit beruht. Die Ihnen aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Ansprüche sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns nicht übertragbar.

21.1 Wir sind berechtigt, Dokumente und sonstige Arbeitsergebnisse, die von uns oder von Ihnen oder von einem Dritten erstellt wurden, für die Dauer des jeweiligen Auftrags neben der Aufbewahrung in Papierform elektronisch in einem zentralen System (auch online) zu verwahren, um so dem für Sie arbeitenden Team einfachen Zugang zu den benötigten Informationen zu verschaffen. Wir stellen sicher, dass die Daten gegen den Zugriff unbefugter Dritter mit den jeweils aktuellen und angemessenen Sicherheitsmechanismen geschützt werden.

21.2 Uns überlassene Originaldokumente erhalten Sie vorbehaltlich der Nummer 3.9 nach Beendigung der Vertragsbeziehung zurück. Sofern wir nichts gegenteiliges vereinbaren, sind wir berechtigt, Kopien der Originaldokumente aufzubewahren.

21.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwahrung von Dokumenten bei uns.

22.1 Wir sind berechtigt, weniger gewichtige Bestimmungen dieser AGB nach unserer Wahl für bestimmte oder alle Kunden in einem zumutbaren Rahmen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt.

22.2 Die geänderten Bedingungen werden dem betreffenden Kunden mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Wir werden den Kunden in der Benachrichtigungs-E-Mail auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen innerhalb der vorgenannten Frist, so sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

23.1 Wenn Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist für alle aus unserer Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche unser jeweils bei Klageeinreichung aktueller Ge-schäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen.

23.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.